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Frage 1/5
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VStG § 29a
Unter welcher Voraussetzung kann die zuständige Behörde ein Strafverfahren übertragen?
A
Wenn dies einer effizienteren Rechtsanwendung dient.
B
Wenn hiedurch das Verfahren wesentlich vereinfacht oder beschleunigt wird.
C
Wenn keine andere Behörde zur Durchführung in der Lage ist.
D
Wenn der Beschuldigte die Übertragung beantragt.